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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsvertrag


§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Beherbergungsbetriebs, im folgenden „Pension“.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- oder Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Leistungserbringers an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Betten, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Kunde hat ein Zimmer oder Bett nicht in Anspruch genommen, wenn es der angekündigte Gast am Buchungstag nicht bis spätestens 18.00 Uhr belegt hat, ohne dass dem Hotel zuvor ein späteres Eintreffen des Gastes schriftlich per Rückbestätigung mitgeteilt worden ist. Der Anspruch auf Bereithaltung der Zimmer oder Betten erlischt um 18:00 Uhr oder zum mitgeteilten abweichenden Zeitpunkt.

Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form gültiger Kreditkartendaten zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Pension ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung)

Nichtinanspruchnahme
der Leistungen der Pension (No Show)


Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Pension zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Betten hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Der Pension steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Wurde kein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt nach Nummer 2 vereinbart, ist der Kunde verpflichtet der Pension einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen:

Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
Rücktritt bis 10 Tage vor Anreise: 50% des Vertragswertes
Rücktritt bis 5 Tage vor Anreise: 75% des Vertragswertes
Danach bzw. bei Nichtanreise 80% des Vertragswertes

Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis für Kost und Logis, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten. Der Leistungserbringer kann den Kunden jedoch für Storno-/Schadensersatzforderungen für im Namen des Kunden bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl, Veränderung der Reisezeit) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Die Pension ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10% des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei und erfolgen zu den vertraglich vereinbarten Preisen.

§ 5 Rücktritt des Leistungserbringers

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder gemäß Paragraph 3 Abs. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

> ein Verstoß gegen Paragraph 1 Abs. 2 gegeben ist;

> Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

> die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen für Handwerker und Monteure; Gäste, die Tiere mit sicher führen; Vertreter oder Anhänger rassistischer, antisemitischer, rechtsradikaler oder anderer extremistischer Weltanschauungen.

Bei berechtigtem Rücktritt der Leistungserbringer entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Erstattung geleisteter Zahlungen.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe
und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft Ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer oder die Betten der Pension bis spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Die Pension ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, nicht vertragsgemäße Nutzung und erhöhten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.

§ 7 Haftung der Pension

Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Die Pension stellt einen Safe für Wertgegenstände zur Verfügung. Die Pension empfiehlt ausdrücklich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Sind eingebrachte Wertgegenstände im Safe deponiert richtet sich die Haftung der Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist das 100fache des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €, sowie für Wertsachen und Bargeld maximal 800,-. Andernfalls ist die Pension bis auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von der Haftung frei.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Leistungserbringer Anzeige macht (§ 703 BGB).

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück oder in der Pension abgestellter oder rangierter Fahrräder, Motorräder, Roller, Kraftfahrzeuge oder Busse und derlei Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.

Weckaufträge werden von der Pension nicht entgegengenommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. 

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge.

Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass die Aufbewahrungspflichten erfüllt, der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann jedoch so klein wie möglich ist.

Zu statistischen Zwecken werden monatlich gemäß gesetzlicher Verpflichtung anonymisiert Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Das sind die Anzahl der Personen, Gesamtzahl der Übernachtungen und das Land des Wohnsitzes.

In keinem Fall werden Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.

§ 9 Wahrung der Privatsphäre

Die Zimmer werden während der Belegung täglich zwischen 10:00 und 18:00 vom Personal begangen um den Müll zu entfernen, und falls möglich den Boden zu fegen und zu wischen. Sollte dies nicht gewünscht werden, ist der Kunde verpflichtet dies rechtzeitig mitzuteilen.

Eingangsbereiche und Flure werden teilweise zur Vorbeugung von Diebstählen videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen vernichtet.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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